CHARTERBEDINGUNGEN
1. Preise pro Woche und Mietperiode
Maßgebend für den Mietpreis ist das Abfahrtsdatum. Fällt die Restzeit in verschiedene Saisonzeiten, wird der Reisepreis jeweils anteilig berechnet.
- Bei der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtbetrages der Bootsmiete zu leisten, ausgestellt auf den Namen der jeweiligen Vermietergesellschaft
- Der Restbetrag soll ohne Aufforderung unsererseits 4 Wochen vor Reiseantritt an uns überwiesen werden. Die Restsumme ist für alle Reisen bis spätestens 4 Wochen vor dem Einschiffungstermin zu bezahlen.
2. Haustiere
Ihre kleinen Freunde sind herzlich willkommen an Bord. Sie sind jedoch gehalten, für ihr gutes Verhalten an Bord zu sorgen.
3. Einweisung des Bootes
Vor der Abfahrt zeigen wir Ihnen die sehr einfache Bedienung des Bootes und machen Sie mit der Ausrüstung vertraut. Ihnen wird dann vor Ihrer Abfahrt ein für die Freizeitschifffahrt gültiger Schein ausgestellt.
4. Die Preise enthalten
Mietpreis des Bootes, Geschirr, Bettwäsche, Versicherung des Bootes, Pannendienst, Gas (13 kg ausreichend für eine Woche), Bordbuch
5. Die Preise enthalten nicht
Rücktrittsversicherung, Kaution (sie ist vor der Abfahrt zu hinterlegen), Fahrräder, Flusskarte, Reinigung des Bootes bei der Rückkehr, Treibstoff (ca 170,- €/Woche), Haustiere.
6. Reservierung und Preise
Die Reservierung ist gültig nach Erhalt des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars und einer Anzahlung von 40% des Mietpreises. Der Restbetrag muss 4 Wochen vor Reiseantritt auf dem Konto des Vertragspartners gutgeschrieben sein. Die Verleihgesellschaft behält sich das Recht vor, eventuelle anfallende Steuern oder Gebühren für die Benutzung der Wasserwege dem Mieter zu berechnen. Nach Eingang des Anmeldeformulars beim Vertragspartner erhält der Kunde die Buchungsbestätigung, die gleichzeitig als Rechnung gültig ist. Reservierungen von Minderjährigen unter 18 Jahren werden nicht akzeptiert.
7. Rücktrittsversicherung
Die Rücktrittsversicherung gilt ausschließlich für die Teilnehmer, deren Namen auf dem Anmeldeformular angegeben sind, und nachdem Sie den gesamten Betrag für den Abschluss der Versicherung bezahlt haben. Ein Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Die Versicherung deckt den Rücktritt in folgenden Fällen:
- Reiseunfähigkeit eines der Teilnehmer infolge Unfalls oder Krankheit.
- Sterbefall eines der Reiseteilnehmer oder eines seiner Verwandten: Ehepartner, Vater, Mutter, Kind, Bruder, Schwester, Schwiegersohn/-tochter
- Benennung als Geschworener, Schwangerschaft einer Reiseteilnehmerin oder Ehefrau.
Die Ursache dieser Ereignisse darf in keinem Fall vor dem Reservierungsdatum liegen. Der Versicherungsschutz kann andernfalls verweigert werden. Spätestens 6 Tage nach Eintritt der Versicherungsfälle muss die Reise schriftlich mit beiliegenden Beweisunterlagen bei dem Vertragspartner der Verleihgesellschaft storniert werden: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Totenschein, usw.
8. Stornierung durch den Mieter
Eine Änderung der Mietperiode kann nur mit Einverständnis der Verleihgesellschaft und im Rahmen ihrer Möglichkeiten erfolgen. Die bereits bezahlten Beträge können, im Falle eines Rücktrittes, nur im Rahmen des Versicherungsschutzes oder bei anderweitiger Vermietung des Bootes zurückerstattet werden. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 76,- € wird in jedem Fall einbehalten. Falls das Boot nicht fahrtüchtig sein sollte, weil die Fahrtsicherheit durch einen erheblichen Defekt nicht gegeben ist oder die Vorschriften nicht eingehalten sind und falls die Verleihgesellschaft kein gleichwertiges oder kein besseres Boot anbieten kann, darf der Mieter den Vertrag kündigen. Bereits gezahlte Beträge werden ihm zurückerstattet, ohne das er jedoch weitere Ansprüche geltend machen kann. Falls keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, behält die Verleihgesellschaft für jeden Rücktritt den nachfolgenden Pauschalbetrag ein:
- Mehr als 6 Wochen vor Reiseantritt 76,- € Bearbeitungsgebühr
- Zwischen 4 und 6 Wochen vor Reiseantritt 20% des Mietpreises
- Weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt 100% des Mietpreises
9. Stornierung durch die Verleihgesellschaft
Sollte die Gesellschaft wegen eines Unfalls bei der letzten Kreuzfahrt oder wegen irgendeinem von ihrem Willen unabhängigen Hinderungsgrund, das Boot nicht zum abgeschlossenen Termin zur Verfügung stellen können, muss sie dem Mieter ein Schiff gleicher oder größerer Dimensionen, mit gleicher Bettzahl zur Verfügung stellen oder Ihm den bezahlten Betrag zurückerstatten.
10. Versicherung
Die Verleihgesellschaft hat einen Versicherungsvertrag unterzeichnet, der folgende Schäden abdeckt:
- Eventuelle Sachschäden, die der Mieter verursacht. Ungeachtet dessen haftet der Mieter weiterhin bis zur Höhe der Kaution, die an anderer Stelle festgelegt ist.
- Sach- und Personschäden
- Jeder Unfall, egal welcher Art, muss gemeldet werden.
11. Schifffahrt und ihre Begrenzungen
Die Boote können nur in den von der Verleihgesellschaft im Handbuch angegebenen Gebieten fahren. Der Mieter ist gehalten, die geltenden Schifffahrtsbestimmungen und Anweisungen zu beachten. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Verleihgesellschaft das Recht vor, das Boot zurückzunehmen. In diesem Fall haftet der Mieter für alle anfallenden Kosten und dies auch über den Kautionsbetrag hinaus. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei ungewöhnlichen oder gefährlichen Schifffahrtsbedienungen die Wasserwege zu begrenzen.
12. Bootsbenutzung und Verantwortung
Der Mieter ist gehalten, das Boot als sein Eigentum zu betrachten und die Franz. Polizeilichen Bestimmungen zu beachten. Das Boot darf keinesfalls von einem Minderjährigen gefahren werden. Der Mieter erhält bei der Bootsübernahme alle nötigen Informationen, Unterlagen und Einweisungen, die zur Bootsführung notwendig sind. Die Mietgesellschaft behält sich das Recht vor, die Übernahme des Boots zu verweigern, falls der Mieter ihrer Ansicht nach, nicht in der Lage ist, da Boot gefahrlos zu steuern. Die Verleihgesellschaft allein trifft diese Entscheidung; das Vorlegen von Referenzen, Führerschein oder Diplom kann Ihre Entscheidung nicht beeinflussen. Der Mietvertrag wird in diesem Fall gekündigt und die bereits gezahlten Beträge werden zurückerstattet, mit Ausnahme von 76% € Bearbeitungsgebühr, ohne dass eine der Parteien Schadenersatz geltend machen kann. Es darf nur die auf der Reiseanmeldung angegebene Personenzahl mitgenommen werden. Die Verleihgesellschaft ist für die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen nicht verantwortlich. Der Mieter allein trägt gegenüber den Schifffahrtbestimmungen, Prozessen, Strafverfolgung, Bußgeldern und Beschlagnahmungen die Verantwortung, und dies auch bei unbeabsichtigtem Verschulden. Das Fahren bei Nacht und das Abschleppen eines Bootes ist streng untersagt.
13. Pannen, Unfälle und Pannendienst
Der Mieter verpflichtet sich, jeden ihm oder dem Boot zugefügten Schaden der Verleihgesellschaft unverzüglich zu melden und nach Instruktionen zu fragen. Ein kostenloser Pannendienst steht 7 Tage in der Woche während der üblichen Arbeitszeit zur Verfügung. Ein Anruf genügt und der Pannendienst bemüht sich, nach Verfügbarkeit des Personals und Materials, am Pannenort zu sein. Falls der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit seitens der Mieter erfolgt ist, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, dem Mieter die Reparaturkosten in Rechnung zu stellen. Ein Schadensanspruch infolge Aufsitzen, einer Panne, Versagen des Motors oder der Bootsausstattung kann an die Verleihgesellschaft nicht gestellt werden. Die entgangene Nutznießung, die durch Havarien und Unfälle während der Mietzeit eingetreten ist, kann zu keiner teilweisen oder vollständigen Rückzahlung des Mietpreises führen. Eine Reparaturfrist von 24 Stunden wird in jedem Fall festgehalten. Der Mieter verpflichtet sich alle Schäden an seinem Boot, jeden Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Bootsaustattung unverzüglich zu melden.
14. Begrenzung und Unterbrechung einer Kreuzfahrt
Im Falle von Trockenheit, Überschwemmungen, Streiks, Reparaturen, bei behördlich verhängtem Schifffahrtsverbot oder bei Vorliegen anderer von der Verleihgesellschaft nicht zu verantworteten Fälle höherer Gewalt, die den Mieter zu einer Unterbrechung bzw. Verkürzung der Fahrtstrecke zwingen, kann keine Rückerstattung erfolgen.
15. Rückgabe des Bootes und der Kaution
Das Boot und seine Einrichtung sind an den auf dem Reservierungsbogen angegebenen Tag, Uhrzeit und Hafen zurückzugeben. Es sei denn, eine abweichende Vereinbarung wurde mit der Verleihgesellschaft schriftlich getroffen. Bei Rückkehr muss der Mieter seine Anwesenheit unverzüglich melden und ein Treffen mit dem „Chef de Base“ vereinbaren, um das Boot und seine Ausstattung zu überprüfen sowie eine Bestandsaufnahme zu ermöglichen. Gepäck und Teilnehmer müssen das Boot verlassen haben. Die Zeit, die zur Reinigung des Bootes benötigt wird, gehört noch zur Mietzeit. Bei Verspätung wird eine Entschädigung verlangt, deren Höhe das Doppelte des Tagessatzes der Vermietung ausmacht. Die Ursache der Verspätung spielt dabei keine Rolle. Der Kapitän muss einen ausreichenden Spielraum einplanen, um die Pünktlichkeit seiner Rückkehr an dem vereinbarten Ort zu garantieren. Das schlechte Wetter wird als Verspätungsgrund nicht akzeptiert. Falls der Mieter, aus welchem Grund auch immer, nicht in der Lage ist, das Boot zurückzubringen, ist er verpflichtet, dieses auf seine Kosten bewachen zu lassen und die Verleihgesellschaft sofort zu informieren. Der Mietvertrag endet mit der Rückgabe des Bootes an die Verleihgesellschaft und wenn alle Konditionen (überprüft von einem Verantwortlichen der Verleihgesellschaft) erfüllt sind. Das Boot und seine gesamte Ausstattung müssen funktionsfähig und sauber zurückgegeben werden. Wenn der Zustand des Bootes zufrieden stellend ist, wird die Kaution zurückgegeben. Falls das Boot nicht in zufrieden stellendem sauberen Zustand zurückgegeben wird, gehen die Reinigungskosten in der Höhe von 50,- € bis 60,- € zu Lasten des Mieters. Falls eine Beschädigung des Bootes oder der Verlust eines Gegenstandes festgestellt wird, der zur Ausstattung gehört, ist der Mieter verpflichtet, die Reparaturen zu bezahlen oder für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. In diesem Fall wird die Kaution teils oder ganz von der Verleihgesellschaft zurückbehalten.